Informationen zum Übertritt an ein Gymnasium oder eine Realschule
zum Schuljahr 2025 /2026
1. Übertritt ohne Aufnahmeverfahren:
Alle Schüler der 4. Jahrgangsstufe erhalten am 02. Mai 2025 ein Übertrittszeugnis. Die jeweilige Eignung wird unter folgenden Voraussetzungen bestätigt:
Der Durchschnitt aus den Noten in den Fächern:
- Deutsch
- Mathematik
- Heimat- und Sachunterricht
muss 2,33 oder besser sein (für das Gymnasium) bzw. 2,66 oder besser (für die Realschule).
Für den Übertritt nach der 5. Klasse gilt der Durchschnitt der Fächer Deutsch und Mathematik (in die 5. Klasse Gymnasium: 2,0, in die 5. Klasse Realschule:2,5 oder besser).
Für den Übertritt in ein musisches Gymnasium muss die Note im Fach Musik mindestens „gut“ betragen.
2. Übertritt mit Probeunterricht (nur in der 4. Klasse möglich):
Schüler, denen im Übertrittszeugnis die Eignung für die jeweilige weiterführende Schule nicht bescheinigt werden konnte und die trotzdem übertreten sollen, müssen an einem dreitägigen Probeunterricht in Deutsch und Mathematik an der gewählten weiterführenden Schule teilnehmen. Dieser ist mit den Noten 3und 4 bestanden, bei 4 und 4 entscheiden die Eltern Dieser Probeunterricht findet für das Gymnasium und die Realschule zeitgleich statt: 13.- 15. Mai 2024
3. Aushändigung des Übertrittszeugnisses/Anmeldung:
für das Gymnasium und die Realschule: Montag, 02. Mai 2024
Anmeldung an der gewählten Schulart: 05.-09. Mai 2024
Das Übertrittszeugnis gilt nur für das darauffolgende Schuljahr!
4. Hilfreiche Internetseiten:
www.km.bayern.de • www.meinbildungsweg.de • www.schulberatung.bayern.de
Welche Fähigkeiten und Eigenschaften Ihres Kindes sind für den Übertritt wichtig?
Lernbereitschaft: Anstrengungswille, Fleiß, Ausdauer, Selbständigkeit, Konzentration,...
Seelische Grundstimmung: Selbstwertgefühl, Aufgeschlossenheit, Erfolgszuversicht,...
Körperliche Verfassung: Widerstandskraft, Belastbarkeit, Hören, Sehen, Gesundheit ;
Achten Sie genau auf den Rat des Klassenlehrers!